Liebe Besucher,
das Grundrecht auf Datenschutz und Informationsfreiheit schützt unsere Privatsphäre, soweit die gesetzliche Theorie. Die Gesetze ermöglichen es jedem Bürger, selbst über den Umgang mit seinen persönlichen Daten zu entscheiden. Um dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch im alltäglichen Umgang sicherstellen zu können, ist eine Reihe von Maßnahmen erforderlich. Datenschutz ist vor allem ein Thema der obersten Verwaltungs- bzw. Behördenebene, schließlich liegt auch hier die Haftung.
Vielfältig werden Daten erhoben, verändert, gespeichert und vermeintlich wieder gelöscht, wobei dies immer genau und schriftlich geregelt sein muss. Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO und die ergänzenden Landesdatenschutzgesetze bieten dazu die Grundlage.
Jede Behörde in Bayern ist gesetzlich verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten schriftlich zu benennen und diesem die zeitlichen und inhaltlichen Möglichkeiten zu geben, diese wahrlich komplexe Aufgabe zu übernehmen. Bei Firmen oder Vereinen liegt die Grenze der Benennungspflicht bei 20 Mitarbeitern, die mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind.
Als TÜV geprüfte Datenschutzbeauftragte/-auditoren und u.a. von der OTH Regensburg zertifizierte Informationssicherheitsbeauftragte sowie lizenzierte CISIS12-Berater und BSI Grundschutz Berater sind wir mit inzwischen mehr als 20 Mitarbeitern auf das behördliche Umfeld spezialisiert und bieten die angepasste und maßvolle Umsetzung nach dem zertifizierbaren Standard CISIS12 und dem BSI IT-Grundschutz Kommunalprofil (IT-Grundschutz-Profil Basis-Absicherung Kommunalverwaltung) sowie dazu den Umstieg von ISIS12 auf die beiden ISMS an. Wir unterstützen Sie auch bei der Implementierung des Siegels für kommunale IT-Sicherheit unseres Landesamtes für Informationssicherheit (sog. LSI-Siegel) und der Arbeitshilfe ISK V4.0, also den beiden Informationssicherheitskonzepten und deren Weiterentwicklung zu BSI IT-Grundschutz Kommunalprofil bzw. CISIS12.
Wir sind stolz darauf, in 2024 bereits die ersten Verwaltungen zu einem BSI Grundschutz Kommunalprofil – selbstverständlich mit Testat – erfolgreich begleitet zu haben.
Das Leistungsspektrum beginnt bei der Vor-Ort-Beratung und führt über Ortsbegehungen zur Erstellung der rechtskonformen Unterlagen. Die gewonnenen Erkenntnisse und erstellten Vorgaben münden in die praxisorientierte Schulung für alle betroffenen Mitarbeiter und selbstverständlich auch für die leitenden Personen.
Gerne stehen wir für Sie und Ihre Verwaltung individuell zur Verfügung!
Ihre Mein-Datenschutzberater GmbH,
Dipl.-Ing. (FH) Ralf Turban und Team